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Projektmittelfonds "Zukunft der Jugend"
Vorrangiges Ziel der Förderung ist es, besonders benachteiligte junge Menschen im Alter von 6 bis 27 Jahren in ihrer Entwicklung zu unterstützen, ihnen gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen und einen guten Weg zum Übergang ins Erwerbsleben zu ebenen. Bewerben können sich Stuttgarter Schulen und Schülermitverwaltungen sowie in Stuttgart ansässige Einrichtungen, Vereine und Träger aus den Bereichen Kultur, Bildung, Sport und Jugendhilfe. Gefördert werden zum einen kurzfristige Projekte mit einer Gesamtfördersumme von bis zu 2.500 Euro (AdHoc-Verfahren) sowie Maßnahmen ab einer Fördersumme von 2.500 Euro und einer maximalen Laufzeit von drei Jahren (Gemeinderätliches Verfahren).
Bewerbungsschluss für Anträge ab 2.500 Euro ist der 12. März 2018. Anträge für kleinere Projekte können jederzeit gestellt werden.
Weitere Informationen zum Projektmittelfonds "Zukunft der Jugend" lassen sich in der Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg finden.