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Projektförderung der Jugendstiftung – für Spontane bis 15. März Projekt einreichen!
Februar 25, 2026 - 11:17
Gefördert werden lokale und regionale Projekte, die neue Wege in der Lebenswelt junger Menschen aufzeigen und Eigeninitiative sowie Verantwortung stärken. Über die reguläre Projektförderung entscheidet das Kuratorium zweimal im Jahr (Anfang Mai und Anfang November); Antragsfristen sind jeweils der 15. März und der 30. September. Vor der Antragstellung empfiehlt die Jugendstiftung den Fördercheck. Für kurzfristige Projektideen kann sich eine schnelle Prüfung der Unterlagen noch lohnen.
Weiterführende Informationen: Projektförderung der Jugendstiftung Baden-Württemberg