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Jugend gegen Extremismus
September 07, 2016 - 12:00
Bewerben können sich gemeinnützig organisierte Jugendgruppen, zum Beispiel Jugendhäuser, Schulklassen, religiöse Organisationen oder andere Initiativen und Vereine aus ganz Deutschland. Die eingereichten Projekte müssen dabei von und mit Jugendlichen zwischen 16 und 23 Jahren gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden. Ihre Mindestlaufzeit sollte drei Monate inkl. Vor- und Nachbereitung betragen, wodurch Einzelveranstaltungen von der Förderung ausgeschlossen bleiben. Beantragt werden kann eine Förderung von 1.000 bis max. 15.000 Euro.
Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2017.
Weitere Informationen zu "Jugend gegen Extremismus" stehen in der Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg.