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Maskentragen im Jugendhaus?!
Am 29.08.2020 trat eine neue Verordnung in Kraft, die sogenannte "CoronaVO", in der die Regeln für die Kinder- und Jugendarbeit festegelegt werden, sodass sich das Virus nicht weiter ausbreitet. Eine wesentliche Änderung dieses Mal: “Ab dem 14. September 2020 wird für Personen ab dem 11. Lebensjahr das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Fluren und in Toiletten sowie Treppenhäusern empfohlen.”
Das heißt konkret, dass ihr im Grunde genommen wie in Restaurants oder in der Schule dann eine Maske aufsetzen solltet, wenn ihr euch im Gebäude bewegt.
In einem Brief erklärt Sozialminister Manne Lucha die Hintergründe zur Empfehlung:
“In Anbetracht der besonderen Voraussetzungen im Bereich Kinder-und Jugendarbeit haben wir anstelle einer Verpflichtung zum Tragen von Masken das mildere Mittel einer Empfehlung ausgesprochen. [...] Ein erneuter dauerhafter Anstieg der Fallzahlen im Herbst würde bedeuten, dass wir hinter unsere eigenen Erfolge wieder zurückfallen und erneut alle Maßnahmen auf den Prüfstand kommen müssten. Dann wären lokal oder womöglich sogar landesweit schärfere Maßnahmen, darunter auch eine Maskenpflicht bei der Durchführung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit, nicht auszuschließen.”
Daher auch an dieser Stelle der Appell an euch: nehmt (immer noch) die Hygieneregeln in Corona-Zeiten ernst: Hände waschen, Maske tragen, Abstand halten. So können wir gemeinsam weitere Einschränkungen in den kommenden Monaten verhindern.