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Förderwettbewerb für Jugendprojekte
November 22, 2011 - 12:00
Teilnahmeberechtigt sind alle als gemeinnützig anerkannten Organisationen, die in der Jugendförderung tätig sind sowie für das Gemeinwohl engagierte Jugendgruppen. Gefördert werden können Projekte, die am 1. September 2011 noch nicht begonnen haben. Die Altersobergrenze der beteiligten jungen Menschen beträgt 21 Jahre. Ausgenommen sind Projekte, die den Leistungssport fördern. Einsendeschluss ist der 15. Dezember 2011.
Weitere Informationen zum Förderwettbewerb stehen in der Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg.