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FördermitteI für Integrationsprojekte im Jahr 2015
Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sollen Jugendprojekte mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren gefördert werden. Für jedes Projekt ist eine jährliche Zuwendung von bis zu 50.000 Euro möglich.
Antragsfrist: 31. Oktober 2014.
Förderfähige Zuwendungsempfänger sind Verbände, Migrantenorganisationen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Kommunen und Einrichtungen, die in der Arbeit mit Zuwanderern/-innen auf überregionaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig sind.
Die geförderten Projekte sollen im Wohnumfeld ansetzen, wo alltägliche Kontaktmöglichkeiten zwischen Zugewanderten und Aufnahmegesellschaft bestehen. Die Unterstützung des/der Integrations- und Ausländerbeauftragten wird empfohlen.
Das Bundesprogramm basiert auf zwei Schwerpunkten:
• Im Bereich "Förderung der Willkommens- und Anerkennungskultur" können Maßnahmen zur Förderung des gegenseitigen Dialogs, die Vernetzung von Projekten zur Integration, die Förderung des gesellschaftlichen Engagements und die interkulturelle Öffnung bezuschusst werden.
• Im Förderschwerpunkt "Fördermaßnahmen zur Stärkung der Kompetenzen und Ressourcen junger Menschen mit Migrationshintergrund" können Projekte, die auf die Stärkung des Selbstwertgefühls, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements oder der interkulturellen Kompetenz zielen, durchgeführt werden.
Fehlende Eigenmittel können unter Umständen durch ehrenamtliches Engagement ausgeglichen werden. Anträge können bis zum 31. Oktober 2014 per E-Mail gestellt werden.
Weitere Informationen in der Finanzierungsdatenbank des Jugendnetzes: finanzierung.jugendnetz.de/