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Erasmus+
Antragsberechtigt sind alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen, die in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Breitensport tätig sind. Organisationen können ihre Anträge online bei der nationalen Agentur im jeweiligen Land oder bei der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur einreichen. Einzelpersonen, die einen Antrag stellen möchten, wenden sich an ihre Organisation, Institution oder Bildungseinrichtung. Auch 2017 wird besonderer Nachdruck auf die Förderung von Projekten gelegt, die soziale Inklusion, insbesondere von Flüchtlingen sowie Migrantinnen und Migranten, unterstützen und Radikalisierung vorbeugen.
Bewerbungsschluss der ersten Antragsrunde: 02. Februar 2017.
Weitere Informationen zu "Erasmus+" stehen in der Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg.