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Deichmann-Förderpreis für Integration
Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen, kirchliche Institutionen, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Verbände sowie Schulen, die in den letzten 12 Monaten außergewöhnliches Engagement zum Thema Integration gezeigt haben. Insbesondere der Mittelstand und Initiativen von Schulen zum frühzeitigen Abbau oder zur Vermeidung von Benachteiligungen sind mit dem Wettbewerb angesprochen.
Darüber hinaus werden schulische Präventivmaßnahmen gesucht, die außerhalb des Lehrplans durchgeführt werden.
Vergeben werden Geldpreise auf Landes- als auch Bundesebene, darunter ein Sonderpreis, der sich an Ein-Personen-Betriebe richtet. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2019
Weitere Informationen zum "Deichmann-Förderpreis für Integration" lassen sich in der Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg finden.